Sashegyi & Kollai Rechtsanwaltskanzlei
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Scheidungsmediation

Eine Scheidung ist nicht nur eine Rechtsfrage: Auch der Alltag muss neu gedacht werden – wer wo wohnt, wer wann bei den Kindern ist, wovon man künftig wirtschaftet. Die Mediation hilft dabei, indem die Beteiligten die Lösung selbst erarbeiten und nicht ein fremder Richter für sie entscheidet.

Mit welchen Anliegen man sich an mich wenden kann

Es ist keine Voraussetzung, dass die Beteiligten mit fertigen Antworten und Entscheidungen zur Scheidungsmediation kommen. Oft wenden sich auch Menschen an mich, die erst über eine Scheidung nachdenken oder bei denen vorerst nur einer der Ehepartner sich scheiden lassen will.

Die häufigsten Themen in der Scheidungsmediation:

  • —Scheidung oder Beendigung einer Lebensgemeinschaft
  • —Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge
  • —Änderung des Wohnorts des Kindes
  • —Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil
  • —Festsetzung der Höhe des Kindesunterhalts
  • —Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten und Ehevertrag – unter anwaltlicher Mitwirkung
  • —Wenn ein Partner sich scheiden lassen möchte und der andere sich noch nicht sicher ist

Auch das Gericht kann Angelegenheiten der elterlichen Sorge, des Wohnorts des Kindes, des Umgangs und des Kindesunterhalts an die Mediation verweisen.

Einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung mit Sachverhaltsaufklärung

Das Scheidungsverfahren kann – je nach Haltung der Beteiligten – zwei sehr unterschiedliche Wege bedeuten.

Einvernehmliche Scheidung

In der Regel 1–2 Verhandlungstermine; das Verfahren kann sogar innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden. Es besteht keine Notwendigkeit, Kränkungen öffentlich aufzuzählen, weil sich die Beteiligten in allen Fragen miteinander einigen. Das Verfahren ist wesentlich kostengünstiger, weil es viel kürzer und einfacher ist.

Streitiges Verfahren mit Sachverhaltsaufklärung

Mehrere Verhandlungstermine, womöglich über mehrere Jahre – mit Zeugen, psychologischen oder anderen Sachverständigengutachten. Deutlich teurer und für alle belastender, auch für die Kinder.

Die Rolle der Mediatorin: die Beteiligten statt zu langem gerichtlichen Streit zu einer Einigung zu führen. Eine durch Mediation erarbeitete Lösung, ein solcher Vergleich, wird mit größerer Wahrscheinlichkeit eingehalten, denn nicht ein außenstehender Richter hat für sie entschieden, sondern sie selbst. Auch für das Kind ist es weniger belastend, als mitanzusehen, wie die Eltern im Gerichtssaal aufeinanderprallen.

Worauf sich die Scheidungsvereinbarung erstreckt

Ziel ist nicht die perfekte, sondern eine für beide tragbare Lösung – eine, mit der beide weiterleben können. Die Vereinbarung regelt typischerweise folgende Fragen:

—Nutzung der gemeinsamen Wohnung
—Elterliche Sorge
—Kindesunterhalt
—Ehegattenunterhalt
—Umgang
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In der Mediation erarbeiten die Beteiligten – mit Hilfe der Mediatorin – eine gemeinsame Vereinbarung zu den oben genannten Fragen.

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Mit der fertigen Vereinbarung und der Klageschrift wenden sie sich – nunmehr gemeinsam – an das Gericht.

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Die Aufgabe des Gerichts besteht dann im Wesentlichen nur noch darin, die Vereinbarung zu genehmigen: Da die Beteiligten die strittigen Fragen vorab geklärt haben, genügt dafür in der Regel ein einziger Verhandlungstermin, und auf dieser Grundlage spricht das Gericht die Scheidung aus.

Ein eigenes Thema: die Vermögensauseinandersetzung

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten – Immobilien und bewegliches Vermögen – ist nicht Teil der Scheidungsvereinbarung, sondern eine eigenständige Angelegenheit. Streiten die Beteiligten darüber vor Gericht, kann sich das über Jahre hinziehen und erhebliche Kosten verursachen: Die Gerichtsgebühr im vermögensrechtlichen Prozess richtet sich nach dem Streitwert – bei höherwertigem Vermögen kann sie in die Millionen (Forint) gehen. Hinzu kommen die Kosten des gerichtlichen Sachverständigen für Immobilien und bewegliche Sachen sowie die Anwaltskosten.

Schon das allein ist ein guter Grund, über die Zukunft des beweglichen und unbeweglichen Vermögens lieber am Verhandlungstisch, im Rahmen einer Mediation, zu entscheiden als in einem Gerichtsprozess.

Ziel ist nicht der Sieg über die andere Seite, sondern eine Vereinbarung, mit der beide weitergehen können.

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