Die Vergütung für die Mediation ist einfach und transparent: ein Stundensatz, pro Teilnehmer berechnet.
brutto, pro Stunde, pro Teilnehmer
brutto, pro Stunde bei einem Teilnehmer
Für die Erstellung und schriftliche Fassung der Vereinbarung fällt ein einmaliges Honorar von 45.000 HUF (brutto) an.
Das Honorar richtet sich nach der Zeit: ein Stundensatz, der für jeden Teilnehmer gesondert berechnet wird. Die Gesamtkosten hängen daher von drei Dingen ab.
Das Honorar wird für jeden Teilnehmer gesondert berechnet, daher steigt das Gesamthonorar mit der Zahl der Teilnehmer.
Eine Mediationssitzung dauert höchstens drei Stunden, der gesamte Prozess in der Regel ein bis vier Monate. Bei einer klar abgegrenzten Frage können weniger Sitzungen genügen, bei einem komplexeren Streit mehr.
Der Stundensatz ist in allen Bereichen der Mediation gleich – bei der Scheidungs-, Paar-, Wirtschafts-, Familien- und Erbschaftsmediation. Die Kosten bestimmt der Zeitaufwand.
Diese Honorare gelten ausschließlich für die Mediation. Die Mediatorin ist unparteiisch und erbringt daher während der Mediation weder Rechtsvertretung noch Rechtsberatung. Benötigen Sie dies, wird das Honorar für die Rechtsvertretung gesondert vereinbart.